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   BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 40/83   

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https://dejure.org/1986,6637
BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 40/83 (https://dejure.org/1986,6637)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1986 - IVb ZB 40/83 (https://dejure.org/1986,6637)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - IVb ZB 40/83 (https://dejure.org/1986,6637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterschiede in der Berechnung des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung einer Ehe eines Professors gegenüber einem sonstigen Beamten - Bedeutung der fiktiven Entpflichtetenbezüge bei der Berechnung der Verpflichtungen eines Professors zum Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 782/80

    Einbeziehung der Dienstbezüge im .... der Hochschullehrer in den

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 40/83
    Das hat der Senat mit Beschluß vom 2. Februar 1983 (IVb ZB 782/80 - FamRZ 1983, 467) entschieden.

    In dem Beschluß vom 2. Februar 1983 (aaO) hat der Senat die von der Gegenmeinung befürwortete Auslegung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 Satz 5 BGB dahin, daß die Vorschrift die Dienstbezüge emeritierter Hochschullehrer den Versorgungsbezügen sonstiger Beamter nur in deren allgemeiner Höhe (von 75 %) gleichstelle, abgelehnt, weil das naheliegende wörtliche Verständnis der Norm, welche die Entpflichtetenbezüge ohne eine derartige Einschränkung in den Versorgungsausgleich einbezieht, nicht zu einem verfassungswidrigen Ergebnis führt.

    Er kann die Rechtsgültigkeit der für die Zwecke des Versorgungsausgleichs sachgerechten gesetzlichen Regelung in § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 Satz 5 BGB nicht in Frage stellen (Senatsbeschluß vom 2. Februar 1983 a.a.O. S. 472).

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 560/80

    Eheverfahren - Versorgungsausgleich - Zulässigkeit feststellender Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 40/83
    Allerdings kann der auf das Ende der Ehezeit bezogene Betrag des Ausgleichsanspruchs, wegen dessen nach § 1587 f Nr. 2 i.V. mit § 1587 b Abs. 5 BGB der schuldrechtliche Versorgungsausgleich stattfindet, Gegenstand einer gesonderten Feststellung sein (Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 560/80 - FamRZ 1982, 42).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZB 702/80

    Nachehelicher Unterhalt (Versorgungsausgleich) - Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 40/83
    Wenn er unabhängig von § 2 VAHRG bei Eintritt eines Versicherungsfalles durchzuführen ist, so ist darüber erst dann und nur auf einen entsprechenden Antrag zu befinden (Senatsbeschlüsse vom 26. September 1984 - IVb ZB 702/80 - und vom 25. September 1985 - IVb ZB 73/85 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZB 73/85

    Private Invaliditätszusatzversicherung als Gegenstand des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 40/83
    Wenn er unabhängig von § 2 VAHRG bei Eintritt eines Versicherungsfalles durchzuführen ist, so ist darüber erst dann und nur auf einen entsprechenden Antrag zu befinden (Senatsbeschlüsse vom 26. September 1984 - IVb ZB 702/80 - und vom 25. September 1985 - IVb ZB 73/85 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 26.10.1994 - XII ZB 114/93

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Rahmen des Versorgungsausgleichs;

    Jedenfalls dann, wenn die Feststellung des dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehaltenen Ausgleichsanspruchs nach den Verhältnissen am Ende der Ehezeit wie im vorliegenden Fall ohne ausreichenden Nutzen ist, fehlt es für eine solche Feststellung an einem schutzwürdigen rechtlichen Interesse (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1983 - IVb ZB 553/80 - FamRZ 1984, 251, 254 und vom 3. Dezember 1986 - IVb ZB 40/83 - BGHR BGB § 1587f Nr. 2 Vorbehalt 1).
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